Altbau kaufen in Leverkusen: Das neue Heizungsgesetz
Wer einen Altbau kauft, übernimmt nicht nur die Bausubstanz, sondern auch bestehende Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz [1]. Als Maklerin in Leverkusen sehe ich diese Fragen bei fast jeder Altbaubesichtigung. Dieser Beitrag zeigt, welche Fristen gelten, welche Dämmpflicht schon länger besteht, wie frei Sie bei der Heizungsart sind und welche Förderung die KfW bietet.

Nachrüstpflichten nach Eigentümerwechsel
Nach einem Eigentümerwechsel gehen bestehende Nachrüstpflichten auf die neue Eigentümerin über [1]. Für die Umsetzung bleiben zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang [1, 2]. Diese Frist gilt unabhängig davon, ob Sie das Haus selbst nutzen oder vermieten [2]. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, welche Anforderungen ein Altbau noch nicht erfüllt.
Bestehende Dämmpflicht der obersten Geschossdecke
Eine Dämmpflicht, die viele Käuferinnen übersehen, betrifft die oberste Geschossdecke. Decken zwischen beheizten Räumen und einem unbeheizten Dachraum mussten bereits nach früherem Recht bis zum 31. Dezember 2015 gedämmt sein [3]. Diese Vorgabe zur Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken oder des darüberliegenden Dachs ist im Gebäudeenergiegesetz weitergeführt worden [4]. Ist diese Pflicht bei Ihrem Altbau noch nicht erfüllt, zählt sie zu den Punkten, die Sie nach dem Kauf innerhalb der Zweijahresfrist nachholen müssen [1].

Wahlfreiheit bei der Heizungsart
Bei der Wahl der neuen Heizung haben Sie mehr Spielraum, als viele annehmen. Die frühere gesetzliche Vorgabe, wonach Neu- und Bestandsbauten einheitlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen mussten, ist entfallen. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden seitdem selbst, welche Heizungsart sie einbauen. Das gilt auch für Sie, wenn Sie nach dem Kauf eine bestehende Heizung ersetzen [5].
Förderung durch die KfW
Für den Heizungstausch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss der KfW erhalten. Bei einem Haushalts-Jahreseinkommen bis 30.000 Euro liegt der Zuschuss für selbstnutzende Eigentümer bei 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent. Bei einem Einkommen bis 50.000 Euro sind es 10 Prozent. Für höhere Einkommen nennt die KfW in dieser Staffel keinen Fördersatz mehr [6].
Die Finanzierung dieser Förderung ist nach aktuellem Stand mindestens bis 2029 gesichert [7]. Klären Sie die genauen Förderbedingungen und Antragswege dennoch vor dem Kauf mit der KfW oder einer Energieberatung, da sich Programmdetails ändern können.
Fristen und Konsequenzen bei Nichterfüllung
Die Zweijahresfrist ab dem ersten Eigentumsübergang gilt für alle offenen Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes [1, 2]. Bereits bestehende Pflichten, etwa zur Dämmung der obersten Geschossdecke, fallen ebenfalls in diesen Zeitraum, wenn sie beim Kauf noch nicht erfüllt sind [1, 3]. Planen Sie diese Frist bei der Budgetierung des Kaufs mit ein. Ein Blick in das Exposé und in vorhandene Umbauskizzen zeigt oft schon vor der Besichtigung, ob Nachrüstungen anstehen.
Das sollten Sie vor dem Kauf klären
- Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits gedämmt ist.
- Klären Sie, welche Arbeiten innerhalb der Frist von zwei Jahren notwendig werden.
- Halten Sie mögliche Maßnahmen bereits in einer Umbauskizze fest, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Fazit
Beim Altbaukauf lohnt sich ein genauer Blick auf offene und bestehende Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz. Die Zweijahresfrist, die Dämmpflicht der obersten Geschossdecke und die Fördersätze der KfW sind dabei die zentralen Punkte, die Sie vor der Kaufentscheidung klären sollten [1, 3, 6].
Quellen
- [1] GEG-Infoportal – Nachrüstungspflichten, gmodg.bund.de, https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Gebaeudebestand/Nachruestungspflichten/Nachruestungspflichten-node.html, abgerufen am 22.08.2026
- [2] Hauskauf und Immobilienerbe, Verbraucherzentrale, https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/sanieren-bauen/hauskauf-immobilienerbe/, abgerufen am 22.08.2026
- [3] GEG-Infoportal – Nachträgliche Dämmpflicht bei obersten Geschossdecken, gmodg.bund.de, https://www.gmodg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Gebaeudebestand/Nachruestungspflichten/obersteGeschossdecke/OGD-node.html, abgerufen am 22.08.2026
- [4] GEG-Infoportal – Nachrüstpflichten, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/GEGRegelungen/Gebaeudebestand/Nachruestungspflichten/Nachruestungspflichten-node.html, abgerufen am 21.08.2026
- [5] Gebäudemodernisierungsgesetz, bmwsb.bund.de, https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/innovation-klimaschutz/gebaeudemodernisierungsgesetz/gebaeudemodernisierungsgesetz_node.html, abgerufen am 22.08.2026
- [6] Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase, kfw.de, https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html, abgerufen am 22.08.2026
- [7] BEG-Förderung 2026: Neue Regeln im Überblick, Haufe, https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/klimaschutz-oelheizung-austauschen-was-wird-gefoerdert_84342_507378.html, abgerufen am 21.08.2026
